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Auto ummelden auf andere Person

Ein Auto zu verkaufen oder zu verschenken klingt zunächst einfach: Du findest einen Käufer, einigen dich auf einen Preis und übergibst Fahrzeug und Schlüssel. Doch ein entscheidender Schritt wird dabei gerne vergessen – die Umschreibung. In Österreich und Deutschland gilt: Sobald der Halter wechselt oder sich relevante Daten ändern, muss dies der Zulassungsbehörde gemeldet und in den Fahrzeugpapieren dokumentiert werden. Eine korrekte Ummeldung schützt dich vor unnötigen Kosten, Bußgeldern und versicherungstechnischen Problemen. Dieser ausführliche Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, wann eine Umschreibung nötig ist, welche Unterlagen du brauchst, welche Fristen gelten und wie der gesamte Prozess reibungslos abläuft. Am Ende weißt du genau, wie du die bürokratischen Anforderungen meisterst und dich entspannt auf den Verkauf oder die Übergabe deines Autos konzentrieren kannst.

Warum muss man ein Auto umschreiben?

Die Kfz-Zulassungsverordnung schreibt vor, dass die Zulassungsbehörde über alle relevanten Änderungen informiert werden muss. Das betrifft:

  • Halterwechsel (Verkauf, Schenkung, Erbschaft): Mit dem Eigentumswechsel geht auch die Halterverantwortung über. Wird das Auto nicht umgeschrieben, bleibst du als Vorbesitzer weiterhin für Steuern, Versicherung, Knöllchen und eventuelle Schadensersatzforderungen haftbar.
  • Wohnsitz- oder Bezirkswechsel: Ziehst du in einen anderen Bezirk oder Bundesland, muss der Wohnort im Fahrzeugschein korrigiert werden. Ansonsten können Strafen wegen einer falschen Zulassung erfolgen.
  • Namensänderungen: Auch eine Heirat oder Scheidung, bei der sich dein Nachname ändert, muss in den Papieren eingetragen werden.
  • Technische Änderungen: Bei relevanten Umbauten (z. B. Leistungssteigerungen, Fahrwerksänderungen) oder einer Motorumrüstung sind ebenfalls neue Papiere erforderlich, die den aktuellen Zustand dokumentieren.

Die Umschreibung ist also nicht nur bei einem Verkauf nötig, sondern in verschiedenen Lebenssituationen. Sie gewährleistet, dass Versicherer und Behörden aktuelle Daten haben und keine Altlasten an dir hängen bleiben.

Rechtliche Grundlagen

In Österreich regelt das Kraftfahrgesetz (KFG) gemeinsam mit der Kraftfahrzeug-Zulassungsverordnung (KFV) die Zulassungspflicht von Fahrzeugen. Das Gesetz verpflichtet Fahrzeughalter, Änderungen innerhalb einer bestimmten Frist bei der Behörde anzuzeigen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert Verwaltungsstrafen, und der Versicherungsschutz kann erlöschen. Bei einem Verkauf bleiben die Steuer- und Versicherungsbeiträge so lange in der Verantwortung des alten Halters, bis der neue Eigentümer die Umschreibung vollzogen hat. Darum ist es wichtig, im Kaufvertrag eine Frist festzulegen und gegebenenfalls selbst tätig zu werden.

Welche Dokumente werden benötigt?

Für eine Umschreibung brauchst du verschiedene Unterlagen. Je nach Bundesland können die Anforderungen leicht variieren; folgende Dokumente solltest du aber in jedem Fall bereithalten:

  • Amtlicher Lichtbildausweis: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Dokumentiert die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr; muss beim Ummelden vorgelegt werden.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Belegt das Eigentum am Fahrzeug. Wichtig bei Halterwechsel.
  • Besitznachweis: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Erbschein. Dieser dient als rechtlicher Nachweis, dass das Eigentum übergegangen ist.
  • Versicherungsnachweis (eVB): Eine elektronische Versicherungsbestätigung; ohne sie wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
  • Kennzeichen: Die bisherigen Nummerntafeln müssen abgegeben oder umgemeldet werden. Du kannst auch neue Nummernschilder beantragen (z. B. Wunschkennzeichen).
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung: In Österreich das aktuelle Pickerl, in Deutschland der TÜV-Bericht. Das Pickerl darf nicht abgelaufen sein.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Damit werden die Kfz-Steuern künftig vom Konto des neuen Halters eingezogen.
  • Genehmigungsnachweis (Typenschein) und CoC-Papiere: Bei älteren Fahrzeugen und bei importierten Fahrzeugen müssen Typenschein oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorgelegt werden.
  • Eventuell Vormundschaftsnachweis: Wenn der Käufer minderjährig ist oder unter Betreuung steht, sind zusätzliche Dokumente nötig.
  • Vollmacht: Falls der Halter nicht selbst erscheint, sondern einen Dritten beauftragt, muss eine schriftliche Vollmacht mitgebracht werden.

Sammle diese Unterlagen vor dem Termin, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei fehlenden Dokumenten, etwa einem verlorenen Fahrzeugbrief, sollte rechtzeitig ein Ersatz beantragt werden.

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FAQ

Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht umschreibt?

Der alte Halter bleibt so lange verantwortlich, bis die Ummeldung erfolgt ist. Du kannst in diesem Fall selbst zur Zulassungsstelle gehen, um das Fahrzeug abzumelden. Dies schützt dich vor weiteren Verpflichtungen. Eventuell kann im Kaufvertrag eine Vertragsstrafe vereinbart werden, falls der Käufer die Frist nicht einhält.

Kann ich das Auto vor dem Verkauf abmelden?

Ja, du kannst dein Auto bereits abmelden und dann als abgemeldetes Fahrzeug übergeben. Der Käufer muss es allerdings dann mit roten Kennzeichen oder einem Anhänger transportieren. Viele Käufer bevorzugen ein angemeldetes Auto, weil eine Probefahrt möglich ist. Das bleibt deine Entscheidung.

Brauche ich einen Kaufvertrag für eine Schenkung?

Auch bei einer Schenkung empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag. Darin wird festgehalten, dass das Auto unentgeltlich übergeben wurde und der neue Halter ab sofort die Verantwortung trägt.

Wie lange dauert die Umschreibung?

Vor Ort dauert der Vorgang meist 20–30 Minuten, wenn alle Unterlagen vorliegen. Die Bearbeitungszeit variiert aber je nach Auslastung der Behörde.

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