

Auto umschreiben & Besitz übertragen – so klappt’s
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Auto ummelden auf andere Person
Ein Auto zu verkaufen oder zu verschenken klingt zunächst einfach: Du findest einen Käufer, einigen dich auf einen Preis und übergibst Fahrzeug und Schlüssel. Doch ein entscheidender Schritt wird dabei gerne vergessen – die Umschreibung. In Österreich und Deutschland gilt: Sobald der Halter wechselt oder sich relevante Daten ändern, muss dies der Zulassungsbehörde gemeldet und in den Fahrzeugpapieren dokumentiert werden. Eine korrekte Ummeldung schützt dich vor unnötigen Kosten, Bußgeldern und versicherungstechnischen Problemen. Dieser ausführliche Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, wann eine Umschreibung nötig ist, welche Unterlagen du brauchst, welche Fristen gelten und wie der gesamte Prozess reibungslos abläuft. Am Ende weißt du genau, wie du die bürokratischen Anforderungen meisterst und dich entspannt auf den Verkauf oder die Übergabe deines Autos konzentrieren kannst.
Warum muss man ein Auto umschreiben?
Die Kfz-Zulassungsverordnung schreibt vor, dass die Zulassungsbehörde über alle relevanten Änderungen informiert werden muss. Das betrifft:
- Halterwechsel (Verkauf, Schenkung, Erbschaft): Mit dem Eigentumswechsel geht auch die Halterverantwortung über. Wird das Auto nicht umgeschrieben, bleibst du als Vorbesitzer weiterhin für Steuern, Versicherung, Knöllchen und eventuelle Schadensersatzforderungen haftbar.
- Wohnsitz- oder Bezirkswechsel: Ziehst du in einen anderen Bezirk oder Bundesland, muss der Wohnort im Fahrzeugschein korrigiert werden. Ansonsten können Strafen wegen einer falschen Zulassung erfolgen.
- Namensänderungen: Auch eine Heirat oder Scheidung, bei der sich dein Nachname ändert, muss in den Papieren eingetragen werden.
- Technische Änderungen: Bei relevanten Umbauten (z. B. Leistungssteigerungen, Fahrwerksänderungen) oder einer Motorumrüstung sind ebenfalls neue Papiere erforderlich, die den aktuellen Zustand dokumentieren.
Die Umschreibung ist also nicht nur bei einem Verkauf nötig, sondern in verschiedenen Lebenssituationen. Sie gewährleistet, dass Versicherer und Behörden aktuelle Daten haben und keine Altlasten an dir hängen bleiben.
Rechtliche Grundlagen
In Österreich regelt das Kraftfahrgesetz (KFG) gemeinsam mit der Kraftfahrzeug-Zulassungsverordnung (KFV) die Zulassungspflicht von Fahrzeugen. Das Gesetz verpflichtet Fahrzeughalter, Änderungen innerhalb einer bestimmten Frist bei der Behörde anzuzeigen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert Verwaltungsstrafen, und der Versicherungsschutz kann erlöschen. Bei einem Verkauf bleiben die Steuer- und Versicherungsbeiträge so lange in der Verantwortung des alten Halters, bis der neue Eigentümer die Umschreibung vollzogen hat. Darum ist es wichtig, im Kaufvertrag eine Frist festzulegen und gegebenenfalls selbst tätig zu werden.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für eine Umschreibung brauchst du verschiedene Unterlagen. Je nach Bundesland können die Anforderungen leicht variieren; folgende Dokumente solltest du aber in jedem Fall bereithalten:
- Amtlicher Lichtbildausweis: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Dokumentiert die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr; muss beim Ummelden vorgelegt werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Belegt das Eigentum am Fahrzeug. Wichtig bei Halterwechsel.
- Besitznachweis: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Erbschein. Dieser dient als rechtlicher Nachweis, dass das Eigentum übergegangen ist.
- Versicherungsnachweis (eVB): Eine elektronische Versicherungsbestätigung; ohne sie wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
- Kennzeichen: Die bisherigen Nummerntafeln müssen abgegeben oder umgemeldet werden. Du kannst auch neue Nummernschilder beantragen (z. B. Wunschkennzeichen).
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung: In Österreich das aktuelle Pickerl, in Deutschland der TÜV-Bericht. Das Pickerl darf nicht abgelaufen sein.
- SEPA-Lastschriftmandat: Damit werden die Kfz-Steuern künftig vom Konto des neuen Halters eingezogen.
- Genehmigungsnachweis (Typenschein) und CoC-Papiere: Bei älteren Fahrzeugen und bei importierten Fahrzeugen müssen Typenschein oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorgelegt werden.
- Eventuell Vormundschaftsnachweis: Wenn der Käufer minderjährig ist oder unter Betreuung steht, sind zusätzliche Dokumente nötig.
- Vollmacht: Falls der Halter nicht selbst erscheint, sondern einen Dritten beauftragt, muss eine schriftliche Vollmacht mitgebracht werden.
Sammle diese Unterlagen vor dem Termin, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei fehlenden Dokumenten, etwa einem verlorenen Fahrzeugbrief, sollte rechtzeitig ein Ersatz beantragt werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umschreibung
- Kauf- oder Übergabevertrag abschließen: Halte den Kauf schriftlich fest. Gib im Vertrag den Zustand des Fahrzeugs, Preis, Übergabedatum sowie eine Frist für die Umschreibung an (z. B. drei Tage). So hast du eine rechtliche Absicherung.
- Oldtimergutachten oder Gutachten bei Erbfall einholen: Bei Erbschaften wird oft ein Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb gefordert. Oldtimer brauchen ggf. eine spezielle Bestätigung.
- Versicherung für den neuen Halter abschließen: Der Käufer sollte vor der Zulassung eine neue Versicherung wählen und die eVB-Nummer bereithalten.
- Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren: Gerade in Ballungsgebieten lohnt sich eine Terminvereinbarung, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Manche Zulassungsbehörden bieten Online-Termine oder sogar Online-Ummeldungen an.
- Dokumente vorbereiten: Überprüfe noch einmal, ob alle oben genannten Papiere vollständig sind. Vergiss nicht den SEPA-Auftrag.
- An der Zulassungsstelle: Reiche alle Unterlagen ein. Die Mitarbeiter prüfen die Papiere, ziehen die alten Kennzeichen und die alte Zulassungsbescheinigung ein und stellen neue Dokumente aus. Eventuell musst du neue Kennzeichen prägen lassen.
- Steuer und Gebühren bezahlen: Die Ummeldegebühr variiert je nach Bezirk (etwa 120–200 Euro inklusive Kennzeichen). Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Mandat eingezogen.
- Versicherung aktivieren: Nach der Ummeldung ist die neue Versicherung aktiv. Die alte Versicherung endet automatisch.
- Alte Versicherung und Behörden informieren: Als Verkäufer solltest du deine Versicherung und das Finanzamt schriftlich über den Halterwechsel informieren, um sicherzustellen, dass du nicht weiter Zahlungen leisten musst.
- Nachweis aufbewahren: Bewahre eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins und den Kaufvertrag. So kannst du jederzeit nachweisen, dass du nicht mehr Halter bist.


Kosten und Fristen
Die Kosten setzen sich aus der Zulassungsgebühr, den Kennzeichen und einer eventuellen Wunschkennzeichengebühr zusammen. Für das Pickerl oder den TÜV können weitere Kosten anfallen. Eine Ummeldung sollte unverzüglich nach der Eigentumsübertragung erfolgen. Oft wird eine Frist von drei bis sieben Tagen empfohlen. Hält der neue Halter die Frist nicht ein, kann der alte Besitzer die Ummeldung selbst veranlassen, um sich von der Haftung zu befreien. Etwaige Verwaltungskosten können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
Tipps für eine reibungslose Umschreibung
- Erstelle vor der Übergabe eine Checkliste aller Dokumente.
- Lass das Auto vor dem Verkauf noch einmal überprüfen und beseitige kleinere Mängel; das erleichtert die Hauptuntersuchung.
- Wenn du in einen anderen Bezirk umziehst, informiere dich über eventuell andere Regelungen (z. B. Pflicht für Umweltplaketten).
- Schütze dich mit einer Veräußerungsanzeige: Manche Zulassungsstellen bieten ein Formular an, mit dem du den Verkauf direkt meldest. Damit bist du sicher, dass die Behörden den Wechsel registrieren.
- Halte die Kommunikation mit dem Käufer offen. Frage nach, ob er die Ummeldung erledigt hat, und bitte ihn ggf. um eine Kopie des neuen Zulassungsscheins.


FAQ
Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht umschreibt?
Der alte Halter bleibt so lange verantwortlich, bis die Ummeldung erfolgt ist. Du kannst in diesem Fall selbst zur Zulassungsstelle gehen, um das Fahrzeug abzumelden. Dies schützt dich vor weiteren Verpflichtungen. Eventuell kann im Kaufvertrag eine Vertragsstrafe vereinbart werden, falls der Käufer die Frist nicht einhält.
Kann ich das Auto vor dem Verkauf abmelden?
Ja, du kannst dein Auto bereits abmelden und dann als abgemeldetes Fahrzeug übergeben. Der Käufer muss es allerdings dann mit roten Kennzeichen oder einem Anhänger transportieren. Viele Käufer bevorzugen ein angemeldetes Auto, weil eine Probefahrt möglich ist. Das bleibt deine Entscheidung.
Brauche ich einen Kaufvertrag für eine Schenkung?
Auch bei einer Schenkung empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag. Darin wird festgehalten, dass das Auto unentgeltlich übergeben wurde und der neue Halter ab sofort die Verantwortung trägt.
Wie lange dauert die Umschreibung?
Vor Ort dauert der Vorgang meist 20–30 Minuten, wenn alle Unterlagen vorliegen. Die Bearbeitungszeit variiert aber je nach Auslastung der Behörde.

Fazit
Die Umschreibung eines Autos ist kein bürokratisches Monster, wenn man weiß, was zu tun ist. Sie schützt dich als bisherigen Halter vor finanziellen und rechtlichen Risiken. Mit einer gründlichen Vorbereitung, allen notwendigen Dokumenten und klaren Fristen verläuft der Halterwechsel reibungslos. Wenn du dein Auto über Autoeinfachlos verkaufst, übernehmen unsere Partner die Ummeldung für dich – du sparst Zeit und kannst sicher sein, dass alles korrekt abläuft.