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Gewährleistung beim Privatverkauf Auto – das musst Du wissen

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Was fällt unter die Gewährleistung beim Auto?

Beim Privatverkauf eines Autos denken viele: „Verkauft ist verkauft.“ Doch ganz so einfach ist es nicht. Auch private Verkäufer tragen eine gesetzliche Gewährleistungspflicht, wenn im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Dieser Artikel erklärt dir, was das genau bedeutet, wann du haftest und wie du dich vor bösen Überraschungen schützt. Außerdem erfährst du, warum der Verkauf über Autoeinfachlos die sicherere Alternative sein kann.

Was bedeutet Gewährleistung beim Privatverkauf eines Autos?

Die Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht, für Mängel am Fahrzeug zu haften, die bereits beim Verkauf bestanden, auch wenn sie erst später auffallen.

Das gilt grundsätzlich für alle Verkäufe, also auch zwischen Privatpersonen.

Im Unterschied zur Garantie (freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers) ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt (§ 922 ABGB).

Der Käufer kann bei Mängeln Reparatur, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen – sofern keine wirksame Vereinbarung etwas anderes vorsieht.

Kann man die Gewährleistung beim Privatverkauf ausschließen?

Ja und das ist beim Privatverkauf üblich und rechtlich zulässig, solange keine arglistige Täuschung vorliegt.

Das bedeutet: Du darfst keine bekannten Mängel verschweigen oder falsche Angaben machen.

Eine wirksame Formulierung im Kaufvertrag lautet zum Beispiel:

„Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Verkäufer haftet nicht für offene oder verdeckte Mängel.“

Wichtig ist, dass diese Formulierung schriftlich im Kaufvertrag steht. Nur dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.

Diese Risiken bestehen beim privaten Autoverkauf

Viele unterschätzen, dass ein Privatverkauf auch rechtliche Risiken birgt.

Selbst mit Gewährleistungsausschluss kann es zu Problemen kommen, wenn der Käufer behauptet, du hättest Mängel verschwiegen. Typische Beispiele:

  • Motorschaden kurz nach dem Verkauf
  • Unfallvorschäden nicht angegeben
  • Tachomanipulation vermutet
  • Fahrzeug entspricht nicht der Beschreibung

In solchen Fällen drohen Rückabwicklung, Klagen oder Kosten für Nachbesserungen.

Gerade bei älteren oder reparaturanfälligen Fahrzeugen kann das teuer werden.

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Häufige Fragen zur Gewährleistung beim Privatverkauf Auto

Gilt die Gewährleistung auch bei „Bastlerfahrzeugen“?

Ja, aber nur, wenn du keine eindeutige Bastlerklausel im Vertrag hast. Formulierungen wie „Fahrzeug wird als Bastlerauto ohne Gewährleistung verkauft“ schützen dich zusätzlich.

Was passiert, wenn der Käufer nachträglich Mängel findet?

Hat er unterschrieben, dass das Auto „wie besichtigt, unter Ausschluss der Gewährleistung“ verkauft wurde, kann er nur bei arglistiger Täuschung Ansprüche stellen.

Wie lange gilt die Gewährleistung beim Privatverkauf?

Standardmäßig 2 Jahre, außer sie wurde im Vertrag ausgeschlossen.

Kann ich nachträglich noch die Gewährleistung ausschließen?

Nein, der Ausschluss muss vor oder beim Vertragsabschluss erfolgen.

Was, wenn ich mir unsicher bin, ob mein Auto Mängel hat?

Dann ist ein Verkauf über Autoeinfachlos sinnvoll, hier prüfen Händler den Zustand und übernehmen die Haftung.

Gewährleistung beim Privatverkauf Auto | Autoeinfachlos