Schwarzes Auto für VerkaufWeißes Auto für Verkauf

Pickerlgutachten & TÜV Guide Österreich - dein umfassender Ratgeber

84% der Autoeinfachlos-Kunden bekommen mehr Geld.*
Hol dir deine kostenlose und sofortige Bewertung.

Deine Automarke

Deine Automarke

200+ Bewertungen
Wie viel ist dein Auto wert

Was ist ein Pickerlgutachten?

In Österreich darf ein Fahrzeug nur im Straßenverkehr bewegt werden, wenn es regelmäßig der gesetzlich vorgeschriebenen § 57a‑Begutachtung unterzogen wird – umgangssprachlich das „Pickerl“. Diese Untersuchung stellt sicher, dass das Auto technisch in Ordnung ist und die Umweltvorschriften einhält. Der folgende Leitfaden beleuchtet die 3‑2‑1‑Regel, erklärt die Prüfpunkte, gibt Tipps zur Vorbereitung und zeigt, was du tun kannst, wenn dein Auto die Prüfung nicht besteht.

Die 3‑2‑1‑Regel und Toleranzfristen

Die § 57a‑Begutachtung ist zeitlich genau geregelt:

  • 3 Jahre: Die erste Untersuchung ist drei Jahre nach der Erstzulassung fällig.
  • 2 Jahre: Die zweite Untersuchung folgt zwei Jahre nach der ersten.
  • 1 Jahr: Ab dem fünften Jahr muss das Auto jährlich geprüft werden.

Zusätzlich gibt es eine Toleranzfrist: Die Prüfung darf einen Monat vor dem Fälligkeitstermin und bis zu vier Monate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden, ohne dass die Plakette ihre Gültigkeit verliert.

Beispiel: Wurde das Auto im Mai zugelassen, kann die Untersuchung zwischen April und Ende September gemacht werden.

Was wird geprüft?

Die Begutachtung umfasst zahlreiche Sicherheits- und Umweltaspekte, darunter:

  • Fahrgestell und Rahmen: Kontrolle auf Risse und Rost.
  • Bremsanlage: Prüfung von Bremskraft, Leitungen, Scheiben und Belägen.
  • Lenkung: Funktionsfähigkeit und Spiel.
  • Fahrwerk: Aufhängung, Achsen, Stoßdämpfer.
  • Beleuchtung: Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Nebelscheinwerfer.
  • Reifen und Räder: Profiltiefe, Beschädigungen, passende Dimension.
  • Scheiben und Spiegel: Sichtbarkeit, Schäden.
  • Sicherheitsgurte und Airbags:Funktionstüchtigkeit.
  • Abgasanlage: Dichtigkeit und Einhaltung der Emissionswerte.
  • Elektrische Systeme: Batterie, Kabel, Kontrollleuchten.
  • Identifikation: Fahrgestellnummer, Typenschild, Plakette.

Die Prüfstellen dürfen keine Reparaturen während der Begutachtung durchführen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Sie dokumentieren festgestellte Mängel in einem Protokoll.

Mängelkategorien

  • Ohne Mängel: Das Fahrzeug bekommt eine gültige Plakette.
  • Leichte Mängel: Die Plakette wird erteilt, aber Mängel sollten zeitnah behoben werden.
  • Schwere Mängel: Die Plakette wird unter Vorbehalt erteilt. Mängel müssen innerhalb einer Frist (in der Regel vier Wochen und maximal 1 000 km) behoben werden.
  • Gefahr in Verzug: Schwerwiegende Defekte (z. B. Rahmenbruch) führen zur sofortigen Stilllegung. Das Auto darf nicht mehr gefahren werden.
Autoeinfachlos - Auto einfach online verkaufen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich das Pickerl nach Ablauf der Frist noch machen lassen?

Ja, aber du riskierst bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld, und die Versicherung kann bei Unfällen Regressforderungen stellen.

Muss ich die Plakette sichtbar anbringen?

Die Prüfplakette wird vom Prüfer am hinteren Kennzeichen befestigt. Sie darf nicht entfernt werden.

Kann ich die Begutachtung auch im Ausland machen?

Nein. Die § 57a‑Begutachtung ist eine nationale Regelung in Österreich und muss in Österreich durchgeführt werden.

Wie finde ich eine seriöse Prüfstelle?

Zugelassene Werkstätten und Prüfstellen sind vom Bundesministerium zertifiziert. Achte auf entsprechende Plaketten und Lizenzen.

Pickerlgutachten & TÜV Guide Österreich | Autoeinfachlos