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Was ist ein Pickerlgutachten?
In Österreich darf ein Fahrzeug nur im Straßenverkehr bewegt werden, wenn es regelmäßig der gesetzlich vorgeschriebenen § 57a‑Begutachtung unterzogen wird – umgangssprachlich das „Pickerl“. Diese Untersuchung stellt sicher, dass das Auto technisch in Ordnung ist und die Umweltvorschriften einhält. Der folgende Leitfaden beleuchtet die 3‑2‑1‑Regel, erklärt die Prüfpunkte, gibt Tipps zur Vorbereitung und zeigt, was du tun kannst, wenn dein Auto die Prüfung nicht besteht.
Die 3‑2‑1‑Regel und Toleranzfristen
Die § 57a‑Begutachtung ist zeitlich genau geregelt:
- 3 Jahre: Die erste Untersuchung ist drei Jahre nach der Erstzulassung fällig.
- 2 Jahre: Die zweite Untersuchung folgt zwei Jahre nach der ersten.
- 1 Jahr: Ab dem fünften Jahr muss das Auto jährlich geprüft werden.
Zusätzlich gibt es eine Toleranzfrist: Die Prüfung darf einen Monat vor dem Fälligkeitstermin und bis zu vier Monate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden, ohne dass die Plakette ihre Gültigkeit verliert.
Beispiel: Wurde das Auto im Mai zugelassen, kann die Untersuchung zwischen April und Ende September gemacht werden.
Was wird geprüft?
Die Begutachtung umfasst zahlreiche Sicherheits- und Umweltaspekte, darunter:
- Fahrgestell und Rahmen: Kontrolle auf Risse und Rost.
- Bremsanlage: Prüfung von Bremskraft, Leitungen, Scheiben und Belägen.
- Lenkung: Funktionsfähigkeit und Spiel.
- Fahrwerk: Aufhängung, Achsen, Stoßdämpfer.
- Beleuchtung: Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Nebelscheinwerfer.
- Reifen und Räder: Profiltiefe, Beschädigungen, passende Dimension.
- Scheiben und Spiegel: Sichtbarkeit, Schäden.
- Sicherheitsgurte und Airbags:Funktionstüchtigkeit.
- Abgasanlage: Dichtigkeit und Einhaltung der Emissionswerte.
- Elektrische Systeme: Batterie, Kabel, Kontrollleuchten.
- Identifikation: Fahrgestellnummer, Typenschild, Plakette.
Die Prüfstellen dürfen keine Reparaturen während der Begutachtung durchführen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Sie dokumentieren festgestellte Mängel in einem Protokoll.
Mängelkategorien
- Ohne Mängel: Das Fahrzeug bekommt eine gültige Plakette.
- Leichte Mängel: Die Plakette wird erteilt, aber Mängel sollten zeitnah behoben werden.
- Schwere Mängel: Die Plakette wird unter Vorbehalt erteilt. Mängel müssen innerhalb einer Frist (in der Regel vier Wochen und maximal 1 000 km) behoben werden.
- Gefahr in Verzug: Schwerwiegende Defekte (z. B. Rahmenbruch) führen zur sofortigen Stilllegung. Das Auto darf nicht mehr gefahren werden.
Vorbereitung auf das Pickerl
- Vorab-Check: Lass dein Auto vor der Prüfung in der Werkstatt deines Vertrauens durchsehen. Kleine Reparaturen wie Bremsbeläge, Auspuffdichtungen oder neue Wischerblätter lassen sich oft günstig erledigen.
- Reifen prüfen: Profiltiefe (mindestens 1,6 mm), Reifendruck und Beschädigungen kontrollieren. Winter- und Sommerreifen sollten den Vorschriften entsprechen.
- Licht einstellen: Defekte Glühbirnen ersetzen und Scheinwerfer ausrichten lassen.
- Bremsanlage checken: Bremsscheiben, -beläge und -flüssigkeit überprüfen.
- Sauberkeit: Ein gepflegtes Auto hinterlässt einen besseren Eindruck. Entferne lose Gegenstände aus dem Innenraum.


Ablauf der Prüfung
- Anmeldung bei der Prüfstelle: Bringe Zulassungsschein und – wenn nötig – weitere Unterlagen wie COC-Papiere mit.
- Technische Prüfung: Der Prüfer kontrolliert das Fahrzeug anhand der vorgeschriebenen Checkliste.
- Protokoll: Im Anschluss erhältst du ein Prüfprotokoll. Besteht dein Fahrzeug, bekommst du eine neue Plakette am Kennzeichen. Bei Mängeln werden diese klassifiziert.
- Mängelbehebung: Behebe die Mängel fristgerecht. Nachbesserungen dürfen meist in einer Werkstatt deiner Wahl stattfinden.
- Nachprüfung: Bei schweren Mängeln musst du das Fahrzeug innerhalb der Frist erneut in derselben Prüfstelle vorführen. Nur die beanstandeten Teile werden kontrolliert. Überschreitest du die Frist, musst du den gesamten Prüfzyklus wiederholen.
Sonderregeln und Ausnahmen
- Oldtimer: Für historische Fahrzeuge gibt es besondere Begutachtungsintervalle.
- Anhänger und Wohnmobile: Andere Intervalle und zusätzliche Prüfpunkte können gelten.
- Importfahrzeuge: Zusätzliche Dokumente wie Einfuhrabgaben, Zollpapiere und individuelle Typengenehmigungen sind erforderlich.
- Sonderfahrzeuge: Taxis, Mietwagen, Fahrschulautos und Lkw werden in kürzeren Intervallen geprüft.


Tipps bei einem negativen Gutachten
- Lese das Protokoll genau und hake nach, wenn dir etwas unklar ist.
- Wähle eine Werkstatt, die Erfahrung mit § 57a‑Mängeln hat.
- Bewahre alle Rechnungen und Ersatzteilbelege auf, um nachzuweisen, dass die Mängel behoben wurden.
- Halte die Nachprüffrist unbedingt ein, um Zusatzkosten zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen
Kann ich das Pickerl nach Ablauf der Frist noch machen lassen?
Ja, aber du riskierst bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld, und die Versicherung kann bei Unfällen Regressforderungen stellen.
Muss ich die Plakette sichtbar anbringen?
Die Prüfplakette wird vom Prüfer am hinteren Kennzeichen befestigt. Sie darf nicht entfernt werden.
Kann ich die Begutachtung auch im Ausland machen?
Nein. Die § 57a‑Begutachtung ist eine nationale Regelung in Österreich und muss in Österreich durchgeführt werden.
Wie finde ich eine seriöse Prüfstelle?
Zugelassene Werkstätten und Prüfstellen sind vom Bundesministerium zertifiziert. Achte auf entsprechende Plaketten und Lizenzen.

Fazit zum Thema Pickerl Gutachten
Die § 57a‑Begutachtung ist mehr als eine Formalie – sie dient deiner Sicherheit und der Umwelt. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Kosten. Bei kleineren Mängeln erhältst du die Plakette dennoch, musst aber bald handeln. Wer sein Auto regelmäßig wartet, braucht die Prüfung nicht zu fürchten. Für den Verkauf ist ein aktuelles Pickerl ein starkes Argument und steigert den Wert des Fahrzeugs. Mit Autoeinfachlos kannst du den Verkauf nach bestandenem TÜV schnell und unkompliziert abwickeln.