

Privater Autoverkauf Kaufvertrag – rechtssicher & einfach erklärt
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Das sollten Käufer und Verkäufer wissen
Beim privaten Autoverkauf gilt: Vertrauen ist gut, ein schriftlicher Kaufvertrag ist besser.
Nur ein klar formulierter Vertrag schützt dich vor Missverständnissen, Nachforderungen oder Haftungsrisiken.
Er sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind – und der Fahrzeugverkauf korrekt abgewickelt wird.
Wenn du dein Auto nicht selbst verkaufen möchtest oder rechtliche Unsicherheiten vermeiden willst, bietet dir Autoeinfachlos eine sichere und stressfreie Alternative: Verkauf über geprüfte Händler – mit fairen Preisen und garantierter Auszahlung.
Warum ein Kaufvertrag beim privaten Autoverkauf so wichtig ist
Ohne schriftlichen Kaufvertrag fehlt die rechtliche Grundlage für den Verkauf.
Ein formloser oder mündlicher Deal kann schnell zu Streit führen, etwa wenn:
- der Käufer nachträglich Mängel reklamiert,
- der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wird oder
- unklar bleibt, wann das Fahrzeug tatsächlich übergeben wurde.
Ein schriftlicher Kaufvertrag schafft hier Sicherheit für beide Seiten.
Er dokumentiert den Zustand des Autos, den vereinbarten Preis und schützt dich vor späteren Ansprüchen.
Zudem ist er die Voraussetzung, um die Gewährleistung wirksam auszuschließen.
Was muss im Kaufvertrag für den privaten Autoverkauf stehen?
Damit der Vertrag rechtlich gültig ist, müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
- Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Baujahr, Kennzeichen, Fahrgestellnummer (FIN)
- Kaufpreis und vereinbarte Zahlungsart
- Datum und Ort der Übergabe
- Bekannte Mängel oder Schäden am Fahrzeug
- Unterschriften beider Parteien
Ergänze bei Bedarf Hinweise zur Probefahrt, zur Fahrzeugpapiere-Übergabe oder zur Abmeldung.
Nur mit vollständigen Angaben ist der Vertrag rechtssicher und nachvollziehbar.
Kaufvertrag Auto privat – Muster & Vorlage
Wenn du dein Auto privat verkaufst, lohnt sich eine standardisierte Vorlage – etwa vom ÖAMTC, ADAC oder direkt von Autoeinfachlos.
Ein besonders wichtiger Punkt ist der Haftungsausschluss. Eine rechtssichere Formulierung lautet:
„Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel.“
Achtung: Dieser Ausschluss gilt nur, wenn du privat und nicht gewerblich verkaufst. Bist du Unternehmer oder handelst regelmäßig mit Fahrzeugen, kannst du die Gewährleistung nicht ausschließen.
Haftung & Gewährleistung beim privaten Autoverkauf
Beim privaten Autoverkauf gilt grundsätzlich: Du darfst die Gewährleistung ausschließen, bist aber trotzdem verpflichtet, bekannte Mängel ehrlich anzugeben.
Ausnahme: Wenn du Mängel arglistig verschweigst, bleibt die Haftung bestehen, selbst bei Ausschlussklausel.
Deshalb gilt:
- Alle sichtbaren oder bekannten Schäden im Vertrag vermerken
- Keine falschen Zusicherungen machen („unfallfrei“, „Service neu“ usw.)
- Bei Unsicherheiten lieber transparent bleiben
Weitere Details findest du im Ratgeber: Gewährleistung Privatverkauf Auto


Auto privat verkaufen - Risiken und Alternativen
Ein Privatverkauf klingt unkompliziert, bringt aber häufig Risiken mit sich:
- Betrugsversuche bei Online-Plattformen
- Zahlungsverzug oder ungedeckte Überweisungen
- Probleme bei der Übergabe oder Abmeldung
- Rechtliche Streitigkeiten wegen angeblicher Mängel
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, verkaufe dein Auto über Autoeinfachlos:
Wir vermitteln dein Fahrzeug an über 5.000 geprüfte Händler in Österreich – mit fairen Angeboten, sicherer Zahlung und ohne Papierkram.
Ablauf beim sicheren Autoverkauf mit Autoeinfachlos
- Auto kostenlos online bewerten – In nur einer Minute erfährst du den aktuellen Marktwert.
- 24-Stunden-Auktion – Über 5.000 Händler geben verbindliche Gebote ab.
- Bestes Angebot wählen – Du entscheidest, an wen verkauft wird.
- Abholung & Auszahlung – Fahrzeug wird direkt bei dir abgeholt, das Geld sicher überwiesen.


Häufige Fragen zum Kaufvertrag beim privaten Autoverkauf
Ist ein mündlicher Kaufvertrag gültig?
Ja, aber nur schwer beweisbar. Schriftliche Verträge sind immer sicherer.
Darf ich den Kaufvertrag per E-Mail oder digital abschließen?
Ja, sofern beide Parteien zustimmen und unterschreiben – idealerweise mit Scan oder Foto der Signatur.
Reicht eine Kopie des Vertrags für Käufer und Verkäufer?
Ja, beide sollten ein unterschriebenes Exemplar behalten.
Was, wenn der Käufer nicht bezahlt?
Das Auto bleibt dein Eigentum, bis der volle Kaufpreis überwiesen ist. Übergabe erst nach Zahlung.
Kann ich die Gewährleistung im Vertrag ausschließen?
Ja, als Privatperson ist das erlaubt – Formulierung siehe oben.

Kaufvertrag richtig machen – sicher verkaufen
Ein klarer, vollständiger Kaufvertrag schützt dich beim privaten Autoverkauf vor Streit, Nachforderungen und rechtlichen Risiken.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, nutzt den professionellen Weg über Autoeinfachlos: Hier übernehmen erfahrene Profis den kompletten Verkaufsprozess - rechtssicher, schnell und ohne Risiko.