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Privater Autoverkauf Kaufvertrag – rechtssicher & einfach erklärt

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Das sollten Käufer und Verkäufer wissen

Beim privaten Autoverkauf gilt: Vertrauen ist gut, ein schriftlicher Kaufvertrag ist besser.

Nur ein klar formulierter Vertrag schützt dich vor Missverständnissen, Nachforderungen oder Haftungsrisiken.

Er sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind – und der Fahrzeugverkauf korrekt abgewickelt wird.

Wenn du dein Auto nicht selbst verkaufen möchtest oder rechtliche Unsicherheiten vermeiden willst, bietet dir Autoeinfachlos eine sichere und stressfreie Alternative: Verkauf über geprüfte Händler – mit fairen Preisen und garantierter Auszahlung.

Warum ein Kaufvertrag beim privaten Autoverkauf so wichtig ist

Ohne schriftlichen Kaufvertrag fehlt die rechtliche Grundlage für den Verkauf.

Ein formloser oder mündlicher Deal kann schnell zu Streit führen, etwa wenn:

  • der Käufer nachträglich Mängel reklamiert,
  • der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wird oder
  • unklar bleibt, wann das Fahrzeug tatsächlich übergeben wurde.

Ein schriftlicher Kaufvertrag schafft hier Sicherheit für beide Seiten.

Er dokumentiert den Zustand des Autos, den vereinbarten Preis und schützt dich vor späteren Ansprüchen.

Zudem ist er die Voraussetzung, um die Gewährleistung wirksam auszuschließen.

Was muss im Kaufvertrag für den privaten Autoverkauf stehen?

Damit der Vertrag rechtlich gültig ist, müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Baujahr, Kennzeichen, Fahrgestellnummer (FIN)
  • Kaufpreis und vereinbarte Zahlungsart
  • Datum und Ort der Übergabe
  • Bekannte Mängel oder Schäden am Fahrzeug
  • Unterschriften beider Parteien

Ergänze bei Bedarf Hinweise zur Probefahrt, zur Fahrzeugpapiere-Übergabe oder zur Abmeldung.

Nur mit vollständigen Angaben ist der Vertrag rechtssicher und nachvollziehbar.

Kaufvertrag Auto privat – Muster & Vorlage

Wenn du dein Auto privat verkaufst, lohnt sich eine standardisierte Vorlage – etwa vom ÖAMTC, ADAC oder direkt von Autoeinfachlos.

Ein besonders wichtiger Punkt ist der Haftungsausschluss. Eine rechtssichere Formulierung lautet:

„Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel.“

Achtung: Dieser Ausschluss gilt nur, wenn du privat und nicht gewerblich verkaufst. Bist du Unternehmer oder handelst regelmäßig mit Fahrzeugen, kannst du die Gewährleistung nicht ausschließen.

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Häufige Fragen zum Kaufvertrag beim privaten Autoverkauf

Ist ein mündlicher Kaufvertrag gültig?

Ja, aber nur schwer beweisbar. Schriftliche Verträge sind immer sicherer.

Darf ich den Kaufvertrag per E-Mail oder digital abschließen?

Ja, sofern beide Parteien zustimmen und unterschreiben – idealerweise mit Scan oder Foto der Signatur.

Reicht eine Kopie des Vertrags für Käufer und Verkäufer?

Ja, beide sollten ein unterschriebenes Exemplar behalten.

Was, wenn der Käufer nicht bezahlt?

Das Auto bleibt dein Eigentum, bis der volle Kaufpreis überwiesen ist. Übergabe erst nach Zahlung.

Kann ich die Gewährleistung im Vertrag ausschließen?

Ja, als Privatperson ist das erlaubt – Formulierung siehe oben.

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